Aktuelles & Informationen
FAQ zur Mobilitätsabgabe ab 1. Mai 2025
Ab Mai 2025 wird im Salzburger Land eine Mobilitätsabgabe für Nächtigungsgäste eingeführt, die zur Finanzierung des kostenlosen Öffi-Gäste-Tickets dient. Damit können Touristen während ihres Aufenthalts alle öffentlichen Verkehrsmittel gratis nutzen. Vermieterinnen und Vermieter sind dazu verpflichtet, diese Abgabe zusätzlich zu verrechnen. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Regelung.
Was ist die Mobilitätsabgabe und warum gibt es sie?
Die Mobilitätsabgabe ist eine Gebühr, die ab dem 1. Mai 2025 für alle Übernachtungsgäste im Salzburger Land erhoben wird. Diese Einnahmen dienen dazu, den öffentlichen Nahverkehr auszubauen und nachhaltigen Tourismus zu fördern. Gäste profitieren von dieser Abgabe, indem sie während ihres Aufenthalts das kostenlose Öffi-Gäste-Ticket erhalten, das ihnen die freie Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel ermöglicht.
Wie hoch ist die Mobilitätsabgabe?
Ab dem 1. Mai 2025 beträgt die Abgabe 0,50 Euro pro Übernachtung. Ab dem 1. Mai 2027 wird der Beitrag auf 1,10 Euro erhöht.
Welche Vorteile bietet das Öffi-Gäste-Ticket?
Das Öffi-Gäste-Ticket ermöglicht es Übernachtungsgästen, ab dem 1. Mai 2025 während ihres gesamten Aufenthalts alle öffentlichen Verkehrsmittel im Salzburger Land kostenlos zu nutzen. Dies ist im Preis der Übernachtung enthalten und bietet sowohl eine stressfreie als auch umweltfreundliche Fortbewegungsmöglichkeit.
Was müssen Vermieterinnen und Vermieter beachten?
Die Vermieterinnen und Vermieter sind verpflichtet, die Mobilitätsabgabe zusätzlich zur Nächtigungsabgabe zu erheben und an die Behörden abzuführen. Je nach persönlicher Preisgestaltung der Vermieterinnen und Vermieter kann die Mobilitätsabgabe im Nächtigungspreis inkludiert werden oder sie wird wie die Ortstaxe separat ausgewiesen.
Was geschieht mit den Einnahmen aus der Mobilitätsabgabe?
Die Einnahmen fließen in den Ausbau und die Verbesserung des öffentlichen Verkehrsnetzes, was sowohl Touristen als auch Einheimischen zugutekommt. Ab 2027 bleibt ein Teil der Einnahmen in der Wintersaison bei den Tourismusverbänden, um den Betrieb von Skibussen und ähnlichen Angeboten zu unterstützen.
Wann tritt die Mobilitätsabgabe in Kraft?
Die Abgabe gilt ab dem 1. Mai 2025. Ab diesem Zeitpunkt können Gäste das Öffi-Gäste-Ticket nutzen und kostenlos Busse und Bahnen im Salzburger Land fahren.
Welche langfristigen Ziele bringt die Mobilitätsabgabe?
Die Mobilitätsabgabe soll den Verkehr entlasten und den Tourismus im Salzburger Land nachhaltiger gestalten. Durch bessere Verbindungen und Takte wird der öffentliche Verkehr attraktiver für Gäste und Einheimische, was zu weniger Staus und einem angenehmeren Aufenthalt führt.
Wo finde ich weitere Infos?
Weitere Infos und den aktuellen Stand zur Mobilitätsabgabe können Sie auf der Website von Salzburg Verkehr einsehen.