Aktuelles & Informationen
Infos zum Coronavirus
Damit auch Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermieter finanzielle Unterstützung aus dem Härtefallfond bekommen haben wir alle Hebel in Bewegung gesetzt. Wir haben, so wie die Privatvermieterverbände aller anderen Bundesländer unsere Landesvertretung um Unterstützung ersucht. Seitens des Privatvermieter Verbandes Österreich wurden von Bundesobmann Peter Höbarth intensive Gespräche mit dem Ministerium geführt. Wir freuen uns sehr, dass unsere gemeinsamen Bemühungen schließlich zum Erfolg geführt haben! In Krisenzeiten wird nun sichtbar, dass es starke Verbände und Vernetzung braucht, um Unterstützung zu finden.
Unsere Mitglieder erhalten alle notwendigen Informationen über unseren Newsletter.
Deutschland stuft Österreich als Hochrisikogebiet ein:
Nach einem Aufenthalt in Österreich müssen Rückreisende nach Deutschland seit 14. November die folgenden Maßnahmen einhalten:
• ALLE Personen (unabhängig vom Alter) müssen sich vor der Rückreise nach Deutschland online registrieren: Digitale Einreiseanmeldung
• Alle Personen ab 12 Jahren benötigen für die Rückreise nach Deutschland aus Österreich einen 3G-Nachweis:
o Geimpft
o Genesen
o Antigen-Schnelltest (24 Stunden) oder PCR-Test (72 Stunden) Quarantänebestimmungen beachten
• Keine Quarantänepflicht für geimpfte und genesene Personen: Hierfür ist vor der Rückreise das Impf- oder Genesenenzertifikat über das Einreiseportal hochzuladen.
• Quarantänepflicht für nicht geimpfte und genesene Personen: Beendigung der Quarantäne frühestens nach fünf Tagen nach der Einreise möglich (Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt)
• Quarantänepflicht für Kinder unter 12 Jahren: Kinder unter 12 Jahren benötigen für die Rückreise keinen 3G-Nachweis, müssen zum aktuellen Stand allerdings automatisch für fünf Tage nach der Einreise aus Österreich eine Quarantäne antreten. Aktuell gibt es Bemühungen, für diese Bestimmung eine Erleichterung zu erwirken.
Lockdown für Personen, die weder geimpft noch genesen sind:
• Ab heute (15.11.2021) gilt in ganz Österreich ein Lockdown für Personen, die weder geimpft noch genesen sind.
• Der private Wohnbereich darf nur mehr aus bestimmten Gründen verlassen werden, z.B.:
o Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse
o Für berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke
o Erholung an der frischen Luft
• Ohne 2G-Nachweis dürfen Handels- und Dienstleistungsbetriebe nicht mehr betreten werden
Sonderregelungen für das SalzburgerLand (ab 15.11.):
• Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht, wie beispielsweise:
o in allen Geschäften (Lebensmittel und Handel) und Kundenbereichen
o Gastronomiebetriebe (außer am Tisch)
o Beherbergungsbetriebe (außer im Zimmer)
o Körpernahe Dienstleistungen (z.B. Frisör, Fußpflege)
o Kultureinrichtungen (z.B. Museen, Bibliothekeen)
o für alle Arbeitskräfte mit Kundenkontakt oder bei Abstand unter einem Meter zu Kollegen (Ausnahme: wenn geeignete Schutzmaßnahmen gegeben sind)
• Für Christkindlmärkte (und generell für Gelegenheitsmärkte) gilt:
o Besucherinnen und Besucher benötigen einen 2G-Nachweis
o Für sie gilt ebenso die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske
o Die Konsumation von Speisen und Getränken vor Ort ist nicht gestattet
• Speisen und Getränke dürfen nur mehr im Sitzen konsumiert werden
Die wichtigsten Themen, Termine und Tipps rund um den Tourismus im SalzburgerLand:
Offizielle Seite zu den Richtlinien für die Wiedereröffnung:
www.sichere-gastfreundschaft.at
Offizielle Seite des Österreichischen Gesundheitsministeriums zum Coronavirus:
www.sozialministerium.at
Ministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus:
Tourismus: www.bmlrt.gv.at/tourismus/corona-tourismus.html
Die aktuellen Reisewarnungen des Außenministeriums:
www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen
Allgemeine Informationen zum Virus der Agentur für Ernährungssicherheit:
www.ages.at
Die neuesten Updates der Österreich Werbung finden Sie unter:
www.austriatourism.com
Informationen der WKO zu Stornierungen und arbeitsrechtliche Fragen in Zusammenhang mit dem Coronavirus:
www.wko.at/branchen/tourismus-freizeitwirtschaft/hotellerie/coronavirus-informationen-fuer-die-hotellerie.html
Informationsseite der Österreichischen Hotelvereinigung:
www.oehv.at/themen-recht/rechtsinformation/coronavirus-2
Bei der GIS-Gebühr konnten zum Teil Erleichterungen erwirkt werden.
Wir haben unsere Mitglieder bereits über Newsletter informiert.
Für alle behördlich/gesetzlich von der verordneten Schließung betroffenen Beherbergungsbetriebe, werden von der AKM die Lizenzverträge mit Beginn der Schließung ruhend bzw. auf „Urlaub” gestellt. Hier fallen für den Zeitraum der gesetzlich verordneten Schließung automatisch keinerlei Zahlungsverpflichtungen an.
Diese Gutschrift wird bei der nächsten Vorschreibung der AKM berücksichtigt. Dies betrifft auch Betriebe, die den Jahresbeitrag bereits bezahlt haben.
Bei einer freiwilligen Betriebsschließung wenden Sie sich an die zuständige AKM-Geschäftsstelle, damit auch diese Verträge auf „Urlaub” gesetzt werden und somit keine weiteren Zahlungsverpflichtungen aufgrund eines laufenden AKM-Lizenzvertrag entstehen.
Wir erhalten viele Fragen zu Buchungsstornierungen, Stornogebühr usw.
Wir bitten im Sinne aller daran zu denken, dass wir nach dieser schwierigen Zeit unsere Gäste brauchen. Vielleicht lassen sich viele Buchungen auf einen späteren Zeitpunkt verschieben und die Anzahlungen dafür gutzuschreiben. Es hat unserer Meinung nach wenig Sinn auf (An)zahlungen zu beharren und den Gast so zu verärgern und vielleicht ist ja auch dieser in einer schwierigen finanziellen Situation.
Wir möchten auch auf die Maßnahmen des Finanzamtes hinweisen wo man jetzt schnell und unbürokratisch steuerliche Erleichterungen beantragen kann, wie zum Beispiel die Herabsetzung der Vorauszahlungen. Infos zu diesem Thema finden Sie hier: