Aktuelles & Informationen
Härtefallfonds für Privatzimmervermieter
Der Einsatz hat sich gelohnt, und man sieht wieder die Wichtigkeit des Privatvermieterverbandes. Gemeinsam mit dem Bundesverband und der Tiroler Obfrau Theresia Rainer ist es nun gelungen, dass auch Vermieter von Ferienwohnungen (bis 10 Betten im eigenen Haus) Unterstützung aus dem Härtefallfonds in Anspruch nehmen können.
Welche Privatvermieter sind nun antragsberechtigt?
Privatvermieter, die im eigenen Haushalt - der auch Hauptwohnsitz ist - private Gästezimmer oder Ferienwohnungen (NEU!) mit höchstens 10 Betten vermieten und nicht der Gewerbeordnung 1994 unterliegen. Der Hauptwohnsitz muss sich in Österreich befinden.
Welche zusätzlichen Maßnahmen wurden geschaffen?
Ausweitung der Unterstützungsmaßnahmen von drei auf sechs Monate.
Unterstützungen können für insgesamt 6 Monate beantragt werden.
Der Betrachtungszeitraum wird von drei (aus sechs) Monaten auf sechs (aus neun) Monaten erweitert.
Ansuchen können nunmehr für die Betrachtungszeiträume von 16.3.2020 bis 15.12.2020 monatsweise gestellt werden.
Comeback-Bonus
Es wird darüber hinaus ein Comeback Bonus in Höhe von 500 Euro pro Monat und somit max. 3000 Euro pro Vermieter ausbezahlt.
Dieser gilt für alle, die anspruchsberechtigt sind.
Bei bereits abgeschlossenen Ansuchen erfolgt diese zusätzliche Auszahlung automatisch.
Aufstockung bei Minimalbeträgen
Bei Personen, die durch die Gegenrechnung von Nebeneinkünften und Versicherungsleistungen von über 1.500 Euro einen Förderbetrag von unter 500 Euro monatlich erhalten haben, wird dieser zukünftig automatisch auf jeweils 500 Euro pro Betrachtungszeitraum aufgestockt.
Bei bereits abgeschlossenen Ansuchen erfolgt diese zusätzliche Auszahlung automatisch.
Bei coronabedingten Umsatzeinbrücken können Vermieter somit zukünftig bis zu 15.000 Euro insgesamt erhalten (darin enthalten ist der bis zu 3.000 Euro Comeback-Bonus). Die Mindestauszahlung beträgt daher pro Monat (inklusive Aufstockung bei Minimalbeträgen und Comeback-Bonus) 1000 Euro.
Welche Kriterien müssen vorliegen um eine Förderung zu erhalten?
Wenn ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% zu einem vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres vorliegt.
Andere Varianten können gewählt werden, wenn der Vergleich (da beispielsweise im Vorjahr nicht vermietet wurde) mit dem Vorjahreszeitraum nicht möglich ist.
Wie funktioniert die Abwicklung?
Die Agrarmarkt Austria (AMA) wickelt den Härtefallfonds für die Privatzimmervermieter ab.
Der Antrag für die Förderung kann über die Agrarmarkt Austria (AMA) auf www.eama.at gestellt werden.
Registrierung für Privatvermieter bei eama.at
Vor der Antragstellung müssen Sie Ihre Stammdaten bei der AMA erfassen und sich registrieren. Sie erhalten anschließend auf dem Postweg Ihren PIN-Code, welchen Sie für den zweiten Schritt der Antragstellung benötigen. Außerdem erhalten Sie per E-Mail eine Klientennummer, welche Sie ebenfalls für den Einstieg bei eAMA benötigen.
Sollten beim Einstieg Probleme auftreten, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA unter der Telefonnummer 050 3151 99 (MO-FR 8–20 Uhr) oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und für fachliche Fragen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne zur Verfügung.